Bitcoin, Ether und Co.: BMF veröffentlicht finales Schreiben zu Krypto-Besteuerung
Veronika Rinecker vor 7 Minuten Bitcoin, Ether und Co.: BMF veröffentlicht finales Schreiben zu Krypto-Besteuerung Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht endlich das lang erwartete Schreiben zur Besteuerung von Kryptowährungen und Token. 12 Aufrufe Nachricht Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am gestrigen 11. Mai einen Leitfaden zur Ertragsbesteuerung von virtuellen Währungen und Token veröffentlicht. Das 24 Seiten starke Dokument enthält rechtliche Definitionen und steuerliche Einordnungen für virtuelle Währungen und Token, Mining, Staking, Lending, Airdrops, Wallets, Masternodes, Hard- und Soft-Forks und ICOs. Das behördliche Schreiben stellt kein Gesetz dar, da es nicht von Bundestag oder Bundesrat verabschiedet wurde, nichtsdestotrotz hat es gesetzlichen Charakter. Das heißt, das Finanzamt muss sich an die Inhalte aus dem Leitfaden halten. Was bleibt, was kommt? 1. Bisher ist bekant und bleibt: Krypto-Assets sind in Deutschland steuerlich als Wirtschaftsgut zu verstehen. Die Gewine aus Tausch in Fiatwährungen wie Euro oder US-Dollar und in eine andere Kryptowährung, zum Beispiel, Bitcoin (BTC) oder Ether (ETH) fallen unter private Veräußerungsgeschäfte und unterliegen einem persönlichen Steuersatz plus gegebenenfalls Kirchensteuer. Liegt zwischen Kauf und Verkauf der Kryptowährungen mehr als ein Jahr, sind die Gewine komplett steuerfrei. Verkauft man seine Krypto-Anteile vor dieser Frist, muss man seinen Gewin versteuern. Wie bei allen anderen privaten Veräußerungsgeschäften gilt ebenfalls die Freigrenze von 600 Euro pro Kalenderjahr. Solange