Summary
- JPMorgan erklärte, dass die Zuflüsse in Hyperliquid-ETFs im Juli und August nach einem Anstieg zu Beginn dieses Sommers weitgehend zum Erliegen gekommen sind.
- Die Bank führte die Verlangsamung auf die zunehmende Konkurrenz durch regulierte Krypto-Derivate-Plattformen und überfüllte Prognosemärkte zurück.
- Trotz der jüngsten Pause bleibt Hyperliquids HYPE eines der am schnellsten wachsenden Krypto-Assets und belegt den vierten Platz bei den Krypto-Treasury-Beständen von Unternehmen.
Die Zuflüsse in Hyperliquid (HYPE) Exchange-Traded Funds (ETFs) sind nach einem Anstieg im Mai und Juni weitgehend zum Erliegen gekommen, was laut der Wall-Street-Bank JPMorgan (JPM) auf wachsende Bedenken hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit des Protokolls zurückzuführen ist.
Die Bank erklärte, dass Hyperliquid-ETFs im Mai und Juni bei den Zuflüssen im Verhältnis zum verwalteten Vermögen bei Nicht-Bitcoin-Krypto-Fonds führten, obwohl dieser Schwung im Juli und Anfang August nachließ.
„Wir sehen erhebliche Herausforderungen für den Marktanteil dezentraler Plattformen wie Hyperliquid, erklärten Analysten unter der Leitung von Nikolaos Panigirtzoglou in einem Bericht vom Donnerstag.
Hyperliquid ist in diesem Jahr eine der größten Durchbruchsgeschichten im Kryptobereich, wobei sein HYPE-Token stark gestiegen ist, da Händler in Scharen auf die dezentrale Perpetual-Futures-Börse des Protokolls strömten.
Das schnelle Wachstum hat Hyperliquid zu einem der größten Krypto-Ökosysteme außerhalb von Bitcoin und Ether gemacht und zieht institutionelles Kapital, Firmenkassenschalter und ETF-Emittenten an.
Laut JPMorgan-Analysten kommt die nachlassende Nachfrage, da dezentrale Derivateplattformen zunehmender Konkurrenz durch regulierte zentralisierte Börsen ausgesetzt sind.
Der Bericht stellte fest, dass die Einführung von in den USA regulierten Krypto-Perpetual-Futures-Produkten die Handelsaktivitäten von dezentralen Offshore-Plattformen wie Hyperliquid wegverlagern könnte, welche weiterhin Bedenken hinsichtlich Lizenzierung, Compliance und Anlegerschutz ausgesetzt sind.

