Südkorea hebt Travel-Rule-Schwelle für Kryptoüberweisungen auf

Zusammenfassung:Südkorea weitet die Travel Rule auf sämtliche Kryptoüberweisungen zwischen registrierten Anbietern aus und streicht die bisherige Bagatellgrenze von 1 Million Won. Das Kabinett billigte entsprechende Änderungen der Durchführungsverordnung, um die Umgehung durch Aufteilung von Transfers in kleinere Beträge zu unterbinden. Empfangende Plattformen müssen künftig Angaben zu Absender und Empfänger einholen und dürfen Transaktionen bei fehlenden Daten ablehnen. Zudem gelten strengere AML-Anforderungen für Überweisungen mit ausländischen Börsen und privaten Wallets: Hochriskante Gegenparteien sind ausgeschlossen. Registrierte Anbieter müssen Systeme zur Überwachung verdächtiger Transaktionen ab 10 Millionen Won einrichten. Die Registrierungsvorschriften werden verschärft, etwa bei finanzieller Solidität, Personal und internen Kontrollen. Die neuen Travel-Rule- und AML-Bestimmungen treten sechs Monate nach Verkündung in Kraft, die Registrierungsregeln am 20. August.

Südkorea will die Travel Rule für Kryptoüberweisungen auf sämtliche Transfers zwischen registrierten Anbietern virtueller Vermögenswerte (VASPs) ausweiten und die bisherige Schwelle von 1 Million Won (etwa 700 US-Dollar) abschaffen.

Das Kabinett des Landes billigte am Dienstag Änderungen an der Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Meldung und Nutzung bestimmter Finanztransaktionsinformationen.

Nach den Änderungen gilt die Travel Rule unabhängig vom Betrag für alle Überweisungen zwischen registrierten Krypto-Dienstleistern. Empfangende Plattformen müssen zudem Angaben zu Absendern und Empfängern einholen. Fehlen erforderliche Daten, können sie diese anfordern oder die Transaktion ablehnen.

Nach Angaben der Financial Intelligence Unit soll die Abschaffung der Schwelle verhindern, dass Nutzer die Regel umgehen, indem sie Überweisungen in kleinere Beträge aufteilen.

Sie verwies auf einen Fall, in dem ein Nutzer Tether USDt (USDT) kaufte, nachdem er rund 200 Millionen Won bei einer Kryptobörse eingezahlt hatte, und anschließend 216 Abhebungen von jeweils weniger als 1 Million Won vornahm.

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Südkorea verschärft Regeln für ausländische Börsen und private Wallets

Die Änderungen führen zudem neue Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) für Überweisungen ein, an denen ausländische Kryptobörsen und private Wallets beteiligt sind.

Registrierte lokale VASPs müssen das von der Gegenpartei ausgehende Risiko bewerten und danach entscheiden, welche Überweisungen sie zulassen. Transfers an ausländische Börsen mit geringem Risiko bleiben erlaubt. Überweisungen an andere ausländische Börsen und private Wallets sind nur zulässig, wenn Absender und Empfänger dieselbe Person sind.

Transaktionen mit Gegenparteien, die als hochriskant eingestuft werden, sind verboten.

Kryptoplattformen müssen zudem eigene Systeme zur Überwachung verdächtiger Transaktionen ab einem Wert von 10 Millionen Won einrichten, sofern ausländische Börsen oder private Wallets beteiligt sind.

Südkoreanische Behörden erklärten, der Verdacht auf Geldwäsche bei Transaktionen über ausländische Börsen und private Wallets habe zugenommen, weil Lücken in den geltenden AML-Vorschriften für diese Überweisungen genutzt worden seien.

Die Verordnung verschärft zudem die Registrierungsanforderungen für Krypto-Dienstleister, darunter Vorgaben zur finanziellen Solidität, zu internen Kontrollen, Personal und Infrastruktur. Zugleich wird die Prüfung großer Anteilseigner ausgeweitet.

Die Bestimmungen zur VASP-Registrierung treten am 20. August in Kraft. Bestehende Anbieter erhalten ein zusätzliches Jahr, um einige Anforderungen in den Bereichen Finanzen, Personal, Infrastruktur und interne Kontrollen zu erfüllen. Die erweiterte Travel Rule und weitere AML-Anforderungen für Überweisungen treten sechs Monate nach Verkündung der Verordnung in Kraft.

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