Summary
- Die ESMA warnt davor, dass einige Prognosemarkt-Eventkontrakte gegen das EU-Verbot von Binären Optionen verstoßen könnten, sofern sie für Privatanleger als Finanzinstrumente fungieren.
- Regulierungsbehörden betonten, dass die tatsächliche Funktion eines Produkts als Derivat bei der Beurteilung der Compliance wichtiger ist als dessen kommerzieller Name oder Kennzeichnung.
- Unternehmen, die Anlagedienstleistungen im Zusammenhang mit diesen Produkten anbieten, benötigen eine MiFID-II-Zulassung, können jedoch auch der nationalen Glücksspielaufsicht oder der MiCA-Regulierung unterliegen.
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) erklärte, dass einige Prognosemarktverträge möglicherweise vom Verbot binärer Optionen der Europäischen Union erfasst werden, und warnte Unternehmen davor, dass Ja-oder-Nein-Ereignisverträge nicht an Privatkunden vermarktet, vertrieben oder verkauft werden dürfen, wenn sie als Finanzinstrumente eingestuft werden.
„Dies bedeutet, dass das Marketing, der Vertrieb oder der Verkauf von Ereigniskontrakten an Privatkunden, die der Definition von Finanzinstrumenten entsprechen, verboten ist, erklärte die ESMA in einer Stellungnahme.
Die Regulierungsbehörde richtete sich gegen Verträge, deren Auszahlung binär ist, in der Regel ein fester Betrag oder nichts, und vom Ergebnis eines zukünftigen Ereignisses abhängt.
Die ESMA erklärte, dass die Produktbezeichnung irrelevant sei, da ein als „Event-Vertrag verkauftes Produkt dennoch ein MiFID-II-Finanzinstrument sein kann, wenn sein Basiswert unter die Derivatekategorien fällt.
Vertragskontrakte, die als Finanzinstrumente qualifizieren, sind Derivate, so die ESMA. Damit fallen sie in den Anwendungsbereich nationaler Produktinterventionsmaßnahmen für binäre Optionen.
Die Warnung erfolgt, während sich Prognosemärkte sowohl im Krypto- als auch im traditionellen Finanzsektor ausweiten. Kalshi und Polymarket wurden als potenzielle M&A-Ziele da sich die operativen Grenzen zwischen Börsen, Maklerdiensten und Wettbüros zunehmend verwischen.


