Erlaubnis für Börsengang war kein „Freifahrtschein“ für Coinbase – SEC wehrt sich
Die US-Börsenaufsicht argumentiert, dass ihr grünes Licht für den Börsengang der Coinbase nicht bedeutet, dass deren Geschäftsaktivitäten zwangsläufig legitim sein müssen. Die US-Börsenaufsicht (SEC) hat vor Gericht argumentiert, dass die Genehmigung eines Börsengangs keinerlei „Freifahrtschein der Behörde darstellt, noch eine Bestätigung dafür ist, dass das jeweilige Unternehmen geltendes Recht einhält. In the interest of transparency, here is the transcript from our hearing yesterday in the SDNY case brought against us by the SEC. We appreciate the Courts careful consideration. — paulgrewal.eth (@iampaulgrewal) July 14, 2023 Laut Gerichtsdokumenten vom 13. Juli aus der Anhörung im Fall SEC vs. Coinbase behauptet die SEC, dass sie die Geschäftsaktivitäten von Coinbase keinesfalls allgemeingültig abgesegnet hat, als sie dem Unternehmen im April 2021 grünes Licht für einen Börsengang gegeben hat. „Euer Ehren, ich würde sagen, dass die Tatsache, dass die SEC einem Unternehmen den Börsengang erlaubt, nicht zwangsläufig bedeutet, dass die SEC das zugrundeliegende Geschäft oder die zugrundeliegende Geschäftsstruktur absegnet oder damit feststellt, dass die zugrundeliegende Geschäftsstruktur nicht gegen das Gesetz verstößt, wie SEC-Anwalt Peter Mancuso entsprechend ausführt. Dem fügt er hinzu: „Die Genehmigung eines S-1 Antrags für einen Börsengang ist keinesfalls ein Freifahrtschein für das gesamte Geschäft eines Unternehmens. In der Tat gibt es keine Beweise dafür, dass sich die