Summary
- Österreichs FMA verhängte gegen Bitpanda eine Geldstrafe von 70.000 Euro wegen Verstößen gegen MiCA, was die erste Sanktion der Aufsichtsbehörde im Rahmen der neuen EU-Kryptowertpapierregeln darstellt.
- Die Geldstrafe resultiert daraus, dass Bitpanda es versäumt hat, ein verpflichtendes Whitepaper 20 Tage vor der Veröffentlichung einzureichen, und erforderliche Offenlegungen in Werbematerialien ausgelassen hat.
- Bitpanda charakterisierte die Verstöße als „Timing- und formale Vorgaben“ und hat die Probleme seitdem im Rahmen einer „einvernehmlichen Einigung” behoben.
Die österreichische Finanzmarktaufsicht verhängte gegen die Bitpanda GmbH eine Geldstrafe in Höhe von 70.000 Euro (81.150 US-Dollar) wegen Verstößen gegen die Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) der Europäischen Union, und zwar in der ersten Sanktion der Aufsichtsbehörde im Rahmen der Regeln.
Die Die FMA erklärte Bitpanda hat es versäumt, ein Kryptowährungs-Whitepaper mindestens 20 Arbeitstage vor dessen Veröffentlichung einzureichen. Die Aufsichtsbehörde hat die betreffende Kryptowährung nicht benannt.
Bitpanda versandte zudem eine Marketingmitteilung, bevor das erforderliche Whitepaper veröffentlicht wurde. Eine weitere Mitteilung ließ eine Erklärung weg, dass die Aufsichtsbehörden das Dokument weder geprüft noch genehmigt hatten und dass der Anbieter allein für dessen Inhalte verantwortlich war, sowie eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse.
Das Unternehmen teilte CoinDesk in einer E-Mail-Erklärung mit, dass sich die Feststellungen der Aufsichtsbehörde „ausschließlich auf den Zeitpunkt und die formalen Spezifikationen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Whitepapers und eines begleitenden Informationsdokuments beziehen.
„Für den betreffenden Token-Launch haben wir ein umfassendes Whitepaper gemäß den MiCAR-Vorgaben erstellt, bei der FMA eingereicht und den gesamten Prozess kontinuierlich mit der Behörde abgestimmt“, erklärte Bitpanda. „Die genannten Punkte bezogen sich ausschließlich auf den zeitlichen Ablauf und die formalen Vorgaben bezüglich der Veröffentlichung des Whitepapers sowie eines begleitenden Informationsdokuments.”

