Blockchain-Strategie der Bundesregierung: Umsetzung zieht sich in die Länge

Zusammenfassung:Die Umsetzung der bereits 2019 beschlossenen Blockchain-Strategie der Bundesregierung zieht sich in die Länge.

Markus Kasanmascheff

Blockchain-Strategie der Bundesregierung: Umsetzung zieht sich in die Länge

Von der 2019 vorgestellten Blockchain-Strategie der Bundesregierung wurden bislang nur wenige der geplanten Projekte voll umgesetzt.

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Die Umsetzung der von der Bundesregierung in 2019 beschlossenen Blockchain-Strategie zieht sich in die Länge. Dies geht aus der am 21. Juli veröffentlichten Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor.

Aktivität in vielen Bereichen

Von insgesamt 44 geplanten Projekten der Blockchain-Strategie sind inzwischen zwar bis auf drei alle gestartet worden. Nur sechs dieser Projekte konnten bislang bereits abgeschlossen werden.

Zu den wichtigsten bereits umgesetzten Projekten gehören neue Regelungen für Kryptoverwahrer auf Basis der nationalen Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie sowie ein geplantes Gesetz für elektronische Wertpapiere in Form von Security Token. Zudem fanden wie geplant ein Round Table zum Thema Blockchain und Datenschutz sowie ein Follow-up-Workshop statt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Kooperationen von Unternehmen wurden mit dem GWB-Digitalisierungsgesetz verbessert.

Wie aus einem von der Bundesregierung im Mai veröffentlichten Bericht zur Umsetzung der Blockchain-Strategie hervorgeht, sind Projekte mit konkreten Anwendungsfällen immerhin gestartet und teilweise pilotiert worden. Dazu gehört etwa das Vorhaben der Bereitstellung und Weiterentwicklung von digitalen Identitäten auch auf Blockchain-Basis.

Im Rahmen eines Innovationswettbewerbs werden aktuell in vier Projekten mit Städten und Regionen Self-Sovereign-Identities (SSI) mit Anwendungen mit über 100 Partnern erprobt. Auf nationaler Ebene arbeitet man im Rahmen der Initiative Govdigital zudem an einer nationalen Blockchain Infrastruktur für den öffentlichen Sektor, unter anderem zur Unterstützung der behördenübergreifenden Kommunikation und Zusammenarbeit im Asylprozess oder zur transparenten und sicheren Umsetzung öffentlicher Investitionen in Entwicklungsländern.

An anderen Lösungen wie zum Beispiel an einer elektronischen Fahrzeugakte (eFA), effizienteren Zollwertbestimmungen von E-Commerce-Transaktionen mit Drittländern oder an digital verifizierten Kompetenzzertifikaten und Arbeitszeugnissen werde “aktuell noch gearbeitet”, so die Stellungnahme der Bundesregierung.

Geplante Kryptowertetransferverordnung sorgt für Unmut

Die von der Bundesregierung Anfang Juni vorgestellte Kryptowertetransferverordnung, durch die eine Offenlegung von Sendern und Empfängern bei Krypto-Transaktionen erzwungen werden soll, wurde vom IT-Branchenverband Bitkom scharf kritisiert. Andere bereits umgesetzte Maßnahmen und gesetzliche Initiativen der Blockchain-Strategie bewertet der Bitkom aber als positiv.

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